Verordnung

Wie bekomme ich eine Verordnung?

Der Therapiebedarf wird von einem Facharzt festgestellt (z.B. Kinderarzt, Neurologe, HNO-Arzt, Orthopäde, Kieferorthopäde, etc.) und eine entsprechende Verordnung für Logopädie bzw. Ergotherapie ausgestellt.

Kosten

Die Behandlungskosten werden von ihrer Krankenkasse übernommen. Kinder sind generell von der Zuzahlung befreit. Erwachsene Patienten, die nicht von der Zuzahlungspflicht befreit sind, müssen den gesetzlichen Eigenanteil tragen.

Hausbesuche

Wenn es Ihnen aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, in die Praxis zu kommen, findet die Therapie bei Ihnen zu Hause oder auch im Alten-, Pflege- bzw.Wohnheim statt.

Hausbesuche müssen durch den Arzt verordnet werden.

© 2019 | Ergo-Logo-Krefeld - Sprache-Bewegung-Wahrnehmung